vorläufiger Versicherungsschutz
- vorläufiger Versicherungsschutz
in der ⇡ Lebensversicherung besondere Leistung. Versicherungsschutz für den Antragsteller vor der Antragsannahme durch den Versicherer. Beginn des v.V. mit dem Tag des Eingangs des Versicherungsantrags in einer der Geschäftsstellen oder der Direktion, spätestens aber mit dem dritten Tag nach Antragsunterzeichnung (mit dem elften Tag beim Bestehen eines Widerrufsrechts), wenn die Zahlung des Einlösungsbeitrags sichergestellt ist. Ende des v.V. mit dem Beginn des Versicherungsschutzes aus der beantragten Versicherung bzw. der Ablehnung des Antrags, spätestens aber zwei Monate nach dem Antragsdatum.
- Die Leistungen aus dem v.V. sind auf maximal 100.000 Euro im Todesfall beschränkt.
Lexikon der Economics.
2013.
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